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Einundzwanzigste Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung stellt fest, dass die Gegenseitigkeit im Sinne des Auslandsunterhaltsgesetzes für den US-Bundesstaat Maine gewährleistet ist.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

AUG§1Abs2Bek 211997-01-07BGBl I1997, 155Einundzwanzigste Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes (+++ Textnachweis ab:

  1. 2.1997 +++) AUG§1Abs2Bek 21(XXXX)Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom
  2. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes verbürgt ist im Verhältnis zu dem US-Bundesstaat Maine.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom
  3. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1733). Bundesministerium der Justiz

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.