Dieses Gesetz hebt das frühere Gesetz über den Abbau von Salzen im Grenzgebiet an der Werra auf. Es stellt sicher, dass bestehende Rechte, die unter dem alten Gesetz erworben wurden, weiterhin gültig bleiben.
WerraSalzGAufhG1996-01-17BGBl I1996, 38Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über den Abbau von Salzen im Grenzgebiet an der Werra (+++ Textnachweis ab: 25. 1.1996 +++) WerraSalzGAufhGArt 1- WerraSalzGAufhGArt 2Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes nach Maßgabe des Gesetzes über den Abbau von Salzen im Grenzgebiet an der Werra in den Abbaugebieten im Sinne des § 1 des Gesetzes bestehenden Rechte, insbesondere Bergwerkseigentum, Bewilligungen, Zulassungen und Genehmigungen, bleiben unberührt. WerraSalzGAufhGArt 3Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.