Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über den Abbau von Salzen im Grenzgebiet an der Werra
Kurz gesagt
Dieses Gesetz hebt das frühere Gesetz über den Abbau von Salzen im Grenzgebiet an der Werra auf. Es stellt sicher, dass bestehende Rechte, die unter dem alten Gesetz erworben wurden, weiterhin gültig bleiben.
Was es regelt
- Die Aufhebung eines spezifischen Gesetzes zum Salzabbau.
- Die Fortgeltung von Rechten, die vor der Aufhebung des Gesetzes bestanden.
Wen es betrifft
- Inhaber von Rechten im Zusammenhang mit dem Salzabbau im Grenzgebiet an der Werra.
Eckpunkte
- Das Gesetz über den Abbau von Salzen im Grenzgebiet an der Werra wird aufgehoben.
- Bestehende Rechte wie Bergwerkseigentum, Bewilligungen, Zulassungen und Genehmigungen bleiben unberührt.
- Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Gesetzestext
WerraSalzGAufhG1996-01-17BGBl I1996, 38Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über den Abbau von Salzen im Grenzgebiet an der Werra (+++ Textnachweis ab: 25. 1.1996 +++) WerraSalzGAufhGArt 1- WerraSalzGAufhGArt 2Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes nach Maßgabe des Gesetzes über den Abbau von Salzen im Grenzgebiet an der Werra in den Abbaugebieten im Sinne des § 1 des Gesetzes bestehenden Rechte, insbesondere Bergwerkseigentum, Bewilligungen, Zulassungen und Genehmigungen, bleiben unberührt. WerraSalzGAufhGArt 3Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.