← Deutschland

Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung informiert darüber, dass ein bestimmtes Kennzeichen von der Eintragung als Marke ausgeschlossen ist. Sie basiert auf einer spezifischen Vorschrift des Markengesetzes.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

MarkenG§8Bek 98-091998-09-23BGBl I1998, 3156Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes (+++ Textnachweis ab: 13.10.1998 +++) MarkenG§8Bek 98-09(XXXX)Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 des Markengesetzes vom

  1. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156) wird bekanntgemacht, daß das neue Kennzeichen der Andean Community Anlage)von der Eintragung als Marke ausgeschlossen ist.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom
  2. Juli 1998 (BGBl. I S. 1870). Bundesministerium der Justiz MarkenG§8Bek 98-09AnlageFundstelle: BGBl. I 1998, 3157) Andean Community

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.