Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung informiert darüber, dass ein bestimmtes Kennzeichen von der Eintragung als Marke ausgeschlossen ist. Sie basiert auf einer spezifischen Vorschrift des Markengesetzes.
Was es regelt
- Es regelt den Ausschluss eines Kennzeichens von der Markeneintragung.
- Es bezieht sich auf § 8 Abs. 2 Nr. 8 des Markengesetzes.
- Es macht eine frühere Bekanntmachung vom 10. Juli 1998 öffentlich.
Wen es betrifft
- Es betrifft die "Andean Community" und ihr neues Kennzeichen.
- Es betrifft Personen oder Organisationen, die Marken anmelden möchten.
Eckpunkte
- Das neue Kennzeichen der Andean Community ist von der Eintragung als Marke ausgeschlossen.
- Die Grundlage dafür ist § 8 Abs. 2 Nr. 8 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994.
- Diese Bekanntmachung folgt auf eine frühere Bekanntmachung vom 10. Juli 1998.
Gesetzestext
MarkenG§8Bek 98-091998-09-23BGBl I1998, 3156Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes (+++ Textnachweis ab: 13.10.1998 +++) MarkenG§8Bek 98-09(XXXX)Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 des Markengesetzes vom
- Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156) wird bekanntgemacht, daß das neue Kennzeichen der Andean Community Anlage)von der Eintragung als Marke ausgeschlossen ist.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom
- Juli 1998 (BGBl. I S. 1870). Bundesministerium der Justiz MarkenG§8Bek 98-09AnlageFundstelle: BGBl. I 1998, 3157) Andean Community
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.