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Zwanzigste Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Kurz gesagt

Dieses Gesetz ist eine Bekanntmachung, die feststellt, dass Gegenseitigkeit im Sinne des Auslandsunterhaltsgesetzes mit dem US-Bundesstaat Nebraska besteht.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

AUG§1Abs2Bek 201996-10-28BGBl I1996, 1733Zwanzigste Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes (+++ Textnachweis ab: 20.11.1996 +++) AUG§1Abs2Bek 20(XXXX)Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom

  1. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes verbürgt ist im Verhältnis zu dem US-Bundesstaat Nebraska.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom
  2. Februar 1996 (BGBl. I S. 476). Bundesministerium der Justiz

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.