Kurz gesagt
Diese Anordnung regelt die Durchführung eines Staatsaktes anlässlich des 50. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges.
Was sie regelt
- Die Durchführung eines Staatsaktes.
- Den Anlass dieses Staatsaktes.
- Den Ort und das Datum des Staatsaktes.
- Die Vorbereitung des Staatsaktes.
Wen es betrifft
- Die Bundesregierung, die gebeten wird, den Staatsakt vorzubereiten.
- Der Bundeskanzler, die Präsidentin des Deutschen Bundestages, der Präsident des Bundesrates und die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, die dem Staatsakt zugestimmt haben.
Eckpunkte
- Der Staatsakt findet am 8. Mai 1995 statt.
- Der Ort des Staatsaktes ist das Schauspielhaus in Berlin.
- Der Anlass ist der 50. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges.
- Die Bundesregierung wird gebeten, den Staatsakt vorzubereiten.
Gesetzestext
BPräsFestaktAnO1995-02-24BGBl I1995, 253Anordnung des Staatsaktes aus Anlaß des
- Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges (+++ Textnachweis ab:
- 3.1995 +++) BPräsFestaktAnO(XXXX)Aus Anlaß des
- Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges findet am
- Mai 1995im Schauspielhaus in Berlin ein Staatsakt statt.Im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, der Präsidentin des Deutschen Bundestages, dem Präsidenten des Bundesrates und der Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts wird die Bundesregierung gebeten, den Staatsakt vorzubereiten. Der Bundespräsident
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.