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Anordnung des Staatsaktes aus Anlaß des 50. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges

Kurz gesagt

Diese Anordnung regelt die Durchführung eines Staatsaktes anlässlich des 50. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

BPräsFestaktAnO1995-02-24BGBl I1995, 253Anordnung des Staatsaktes aus Anlaß des

  1. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges (+++ Textnachweis ab:
  2. 3.1995 +++) BPräsFestaktAnO(XXXX)Aus Anlaß des
  3. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges findet am
  4. Mai 1995im Schauspielhaus in Berlin ein Staatsakt statt.Im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, der Präsidentin des Deutschen Bundestages, dem Präsidenten des Bundesrates und der Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts wird die Bundesregierung gebeten, den Staatsakt vorzubereiten. Der Bundespräsident

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.