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Hundertzweiundachtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregel

Kurz gesagt

Diese Verordnung legt die Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Münster/Osnabrück fest.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

LuftVODV 182 20252025-07-01BGBl. I2025, Nr. 151Hundertzweiundachtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Münster/Osnabrück)SonstErsetzt V 96-1-2-182 v. 2.6.1997 BAnz 1997, Nr 113, 7633 (LuftVODV 182) V nur mit Überschrift aufgenommenDie V wurde als Artikel 1 der V v. 1.7.2025 I Nr. 151 vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung im Benehmen mit dem Umweltbundesamt beschlossen. Sie ist gem. Art. 3 dieser V am 30.10.2025 in Kraft getreten.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.