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Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Guatemala

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung regelt den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Guatemala. Sie stellt sicher, dass deutsche Warenbezeichnungen dort den gleichen gesetzlichen Schutz genießen wie inländische Warenbezeichnungen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

WZGTMBek1899-08-17RGBl1899, 543Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Guatemala (+++ Textnachweis Geltung ab:

  1. 1.1964 +++) WZGTMBek(XXXX)Auf Grund einer Vereinbarung mit der Regierung der Republik Guatemala wird hierdurch unter Hinweis auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom
  2. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) bekanntgemacht, daß in Guatemala deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.Der Reichskanzler

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.