Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Costa Rica. Es stellt sicher, dass deutsche Warenbezeichnungen dort den gleichen gesetzlichen Schutz genießen wie inländische Warenbezeichnungen.
Was es regelt
- Den Schutz deutscher Warenbezeichnungen.
- Die Gleichstellung deutscher Warenbezeichnungen mit inländischen Warenbezeichnungen in Costa Rica.
Wen es betrifft
- Inhaber deutscher Warenbezeichnungen.
- Die Regierung von Costa Rica.
Eckpunkte
- Deutsche Warenbezeichnungen werden in Costa Rica zum gesetzlichen Schutz zugelassen.
- Der Schutzumfang ist der gleiche wie für inländische Warenbezeichnungen in Costa Rica.
- Die Regelung basiert auf einer Vereinbarung mit der Regierung von Costa Rica.
- Es wird auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 verwiesen.
Gesetzestext
WZCRIBek1901-10-01RGBl1901, 375Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Costa Rica (+++ Textnachweis Geltung ab:
- 1.1964 +++) WZCRIBek(XXXX)Auf Grund einer Vereinbarung mit der Regierung von Costa Rica wird hierdurch unter Hinweis auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom
- Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) bekanntgemacht, daß in Costa Rica deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.Der Reichskanzler
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