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Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Costa Rica

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Costa Rica. Es stellt sicher, dass deutsche Warenbezeichnungen dort den gleichen gesetzlichen Schutz genießen wie inländische Warenbezeichnungen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

WZCRIBek1901-10-01RGBl1901, 375Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Costa Rica (+++ Textnachweis Geltung ab:

  1. 1.1964 +++) WZCRIBek(XXXX)Auf Grund einer Vereinbarung mit der Regierung von Costa Rica wird hierdurch unter Hinweis auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom
  2. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) bekanntgemacht, daß in Costa Rica deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.Der Reichskanzler

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.