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Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Gewährung einer Entschädigung für Arbeitslosigkeit infolge von Schiffbruch

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Entschädigung für Arbeitslosigkeit, die Seeleuten infolge eines Schiffbruchs entsteht, basierend auf einem internationalen Übereinkommen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

SchBrÜbkG1929-12-24RGBl II1929, 759Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Gewährung einer Entschädigung für Arbeitslosigkeit infolge von Schiffbruch (+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++) SchBrÜbkG(XXXX) §§ 1 und 2 SchBrÜbkG§ 3

(1)... Für die Durchführung des Übereinkommens sind die Seemannsordnung und das Handelsgesetzbuch maßgebend.
(2)§ 3 Abs. 1 Satz 2 Kursivdruck: Siehe jetzt Seemannsgesetz 9513-1 SchBrÜbkG§ 4
(1)Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.
(2)

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.