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Gesetz zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern

Kurz gesagt

Dieses Gesetz dient der Weiterentwicklung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern. Es legt fest, dass Bund und Länder eine bestimmte Verpflichtung bis zum 1. Januar 2001 erfüllen müssen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

HRFEG1997-12-22BGBl I1997, 3251Haushaltsrechts-FortentwicklungsgesetzGesetz zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern (+++ Textnachweis ab:

  1. 1.1998 +++) HRFEGEingangsformelDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: HRFEG(XXXX) Art 1 bis 4 HRFEGArt 5UmsetzungDie Verpflichtung des Bundes und der Länder gemäß § 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes ist bis zum
  2. Januar 2001 zu erfüllen. HRFEGArt 6- HRFEGArt 7InkrafttretenDieses Gesetz tritt am
  3. Januar 1998 in Kraft.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.