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Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung regelt den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in der Republik Paraguay. Sie stellt sicher, dass deutsche Warenbezeichnungen dort den gleichen gesetzlichen Schutz genießen wie inländische.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

§35

PRYBek1955-06-02BGBl I1955, 271Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes (+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)

§35PRYBek(XXXX)

Auf Grund des § 35 Abs. 1 des Warenzeichengesetzes in der Fassung vom 18. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 645) wird gemäß einer Erklärung der Regierung der Republik Paraguay bekanntgemacht: Deutsche Warenbezeichnungen werden in der Republik Paraguay in demselben Umfang wie inländische zum gesetzlichen Schutz zugelassen.

§35PRYBek

SchlussformelDer Bundesminister der Justiz

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.