Diese Anordnung des Bundespräsidenten ermächtigt den Bundesminister der Verteidigung, Regelungen zur Dienstkleidung für bestimmte Beamte in seinem Zuständigkeitsbereich zu erlassen.
BPräsKldgPfBMVgAnO1967-08-02BGBl I1967, 913Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der Beamten im Wach- und Pförtnerdienst im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (+++ Textnachweis ab: 23. 8.1967 +++) BPräsKldgPfBMVgAnO(XXXX)Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister der Verteidigung die Ausübung der Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der Beamten im Wach- und Pförtnerdienst seines Geschäftsbereichs zu erlassen.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.