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Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der Beamten im Wach- und Pförtnerdienst im Geschäftsbereich des

Kurz gesagt

Diese Anordnung des Bundespräsidenten ermächtigt den Bundesminister der Verteidigung, Regelungen zur Dienstkleidung für bestimmte Beamte in seinem Zuständigkeitsbereich zu erlassen.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

BPräsKldgPfBMVgAnO1967-08-02BGBl I1967, 913Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der Beamten im Wach- und Pförtnerdienst im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (+++ Textnachweis ab: 23. 8.1967 +++) BPräsKldgPfBMVgAnO(XXXX)Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister der Verteidigung die Ausübung der Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der Beamten im Wach- und Pförtnerdienst seines Geschäftsbereichs zu erlassen.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.