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Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung informiert darüber, dass deutsche Warenbezeichnungen in Bahrain denselben gesetzlichen Schutz erhalten wie inländische Bezeichnungen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

§35

BHRBek1988-06-22BGBl I1988, 988Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes (+++ Textnachweis ab: 5. 7.1988 +++)

§35BHRBek(XXXX)

Auf Grund des § 35 Abs. 1 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird gemäß einer Erklärung des Handelsministeriums des Staates Bahrain bekanntgemacht: Deutsche Warenbezeichnungen werden in Bahrain in demselben Umfang wie inländische zum gesetzlichen Schutz zugelassen.

§35BHRBek

SchlussformelDer Bundesminister der Justiz

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.