Diese Bekanntmachung informiert darüber, dass deutsche Warenbezeichnungen in Bahrain denselben gesetzlichen Schutz erhalten wie inländische Bezeichnungen.
BHRBek1988-06-22BGBl I1988, 988Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes (+++ Textnachweis ab: 5. 7.1988 +++)
Auf Grund des § 35 Abs. 1 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird gemäß einer Erklärung des Handelsministeriums des Staates Bahrain bekanntgemacht: Deutsche Warenbezeichnungen werden in Bahrain in demselben Umfang wie inländische zum gesetzlichen Schutz zugelassen.
SchlussformelDer Bundesminister der Justiz
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.