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Erlaß über die Stiftung der Eichendorff-Plakette

Kurz gesagt

Dieser Erlass stiftet die Eichendorff-Plakette als Auszeichnung für Gebirgs- und Wandervereine. Die Plakette ehrt Vereine, die sich um die Pflege und Förderung des Wanderns, des Heimatgedankens und des Umweltbewusstseins verdient gemacht haben.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

EichendorffPlakErl1983-07-14BGBl I1983, 935Erlaß über die Stiftung der Eichendorff-Plakette (+++ Textnachweis ab: 20. 7.1983 +++) EichendorffPlakErl(XXXX)Als Auszeichnung für Gebirgs- und Wandervereine, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege und Förderung des Wanderns, des Heimatgedankens und des Umweltbewußtseins erworben haben, stifte ich die Eichendorff-Plakette.Die Einzelheiten der Verleihung werden durch besondere Richtlinien festgelegt.Der BundespräsidentDer BundeskanzlerDer Bundesminister des Innern

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.