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Erlaß über die Stiftung der Eichendorff-Plakette

Kurz gesagt

Dieser Erlass stiftet die Eichendorff-Plakette als Auszeichnung für Gebirgs- und Wandervereine. Die Plakette ehrt Vereine, die sich um die Pflege und Förderung des Wanderns, des Heimatgedankens und des Umweltbewusstseins verdient gemacht haben.

Was es regelt

  • Die Stiftung der Eichendorff-Plakette.
  • Die Anerkennung besonderer Verdienste von Vereinen.
  • Die Festlegung von Verleihungsrichtlinien durch gesonderte Bestimmungen.

Wen es betrifft

  • Gebirgs- und Wandervereine.

Eckpunkte

  • Die Eichendorff-Plakette ist eine Auszeichnung.
  • Sie wird für langjähriges Wirken verliehen.
  • Verdienste müssen in der Pflege und Förderung des Wanderns, des Heimatgedankens und des Umweltbewusstseins liegen.
  • Einzelheiten der Verleihung werden durch besondere Richtlinien festgelegt.
Gesetzestext
Gesetzestext

EichendorffPlakErl1983-07-14BGBl I1983, 935Erlaß über die Stiftung der Eichendorff-Plakette (+++ Textnachweis ab: 20. 7.1983 +++) EichendorffPlakErl(XXXX)Als Auszeichnung für Gebirgs- und Wandervereine, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege und Förderung des Wanderns, des Heimatgedankens und des Umweltbewußtseins erworben haben, stifte ich die Eichendorff-Plakette.Die Einzelheiten der Verleihung werden durch besondere Richtlinien festgelegt.Der BundespräsidentDer BundeskanzlerDer Bundesminister des Innern

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.