Erlaß über die Stiftung der Eichendorff-Plakette
Kurz gesagt
Dieser Erlass stiftet die Eichendorff-Plakette als Auszeichnung für Gebirgs- und Wandervereine. Die Plakette ehrt Vereine, die sich um die Pflege und Förderung des Wanderns, des Heimatgedankens und des Umweltbewusstseins verdient gemacht haben.
Was es regelt
- Die Stiftung der Eichendorff-Plakette.
- Die Anerkennung besonderer Verdienste von Vereinen.
- Die Festlegung von Verleihungsrichtlinien durch gesonderte Bestimmungen.
Wen es betrifft
- Gebirgs- und Wandervereine.
Eckpunkte
- Die Eichendorff-Plakette ist eine Auszeichnung.
- Sie wird für langjähriges Wirken verliehen.
- Verdienste müssen in der Pflege und Förderung des Wanderns, des Heimatgedankens und des Umweltbewusstseins liegen.
- Einzelheiten der Verleihung werden durch besondere Richtlinien festgelegt.
Gesetzestext
EichendorffPlakErl1983-07-14BGBl I1983, 935Erlaß über die Stiftung der Eichendorff-Plakette (+++ Textnachweis ab: 20. 7.1983 +++) EichendorffPlakErl(XXXX)Als Auszeichnung für Gebirgs- und Wandervereine, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege und Förderung des Wanderns, des Heimatgedankens und des Umweltbewußtseins erworben haben, stifte ich die Eichendorff-Plakette.Die Einzelheiten der Verleihung werden durch besondere Richtlinien festgelegt.Der BundespräsidentDer BundeskanzlerDer Bundesminister des Innern