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Gesetz zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2007

Kurz gesagt

Dieses Gesetz legt die Beitragssätze für die gesetzliche Rentenversicherung für das Jahr 2007 fest.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

BSG 2007BSG 20072006-12-21BGBl I2006, 3286Beitragssatzgesetz 2007Gesetz zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2007 (+++ Textnachweis ab: 1.1.2007 +++) Das G wurde als Artikel 1 des G v. 21.12.2006 I 3286 vom Bundestag erlassen. Es ist gem. Art. 4 Abs. 1 am 1.1.2007 in Kraft getreten. BSG 2007(XXXX)Der Beitragssatz beträgt für das Jahr 2007 in der allgemeinen Rentenversicherung 19,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 26,4 Prozent.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.