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Anordnung des Bundespräsidenten über die Übertragung der Befugnis zur Festsetzung von Amtsbezeichnungen

Kurz gesagt

Diese Anordnung des Bundespräsidenten regelt die Übertragung der Befugnis zur Festsetzung von Amtsbezeichnungen für bestimmte Leiter von Verwaltungen.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
BPräsAmtsbezÜbAnO1968-03-29BGBl I1968, 252Anordnung des Bundespräsidenten über die Übertragung der Befugnis zur Festsetzung von Amtsbezeichnungen (+++ Textnachweis ab: 10. 4.1968 +++) BPräsAmtsbezÜbAnO(XXXX)Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich die Befugnis zur Festsetzung der Amtsbezeichnung für den Leiter der Verwaltung des Deutschen Bundestages auf den Präsidenten des Deutschen Bundestages und für den Leiter der Verwaltung des Bundesrates auf den Präsidenten des Bundesrates.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.