Diese Anordnung des Bundespräsidenten legt eine spezifische Amtsbezeichnung für eine bestimmte Position fest.
BPräsAmtsbezAnO 1987-081987-08-12BGBl I1987, 2130Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung (+++ Textnachweis ab: 29. 8.1987 +++) BPräsAmtsbezAnO 1987-08(XXXX)Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich für den Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und Leiter einer Abteilung bei der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit folgende Amtsbezeichnungen fest: Oberdirektor und Professor bei der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.