Diese Bekanntmachung regelt den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Chile. Sie stellt sicher, dass deutsche Warenbezeichnungen in Chile den gleichen gesetzlichen Schutz genießen wie chilenische Warenbezeichnungen.
WZCHLBek1931-11-17RGBl II1931, 555Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Chile (+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++) WZCHLBek(XXXX)Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen (Reichsgesetzbl. 1923 II S. 445, 1925 II S. 115, 1926 II S. 181) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Chile deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.Der Reichsminister der Justiz
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.