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Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der beamteten Besatzungsangehörigen auf Hilfsschiffen der Bunde

Kurz gesagt

Diese Anordnung des Bundespräsidenten überträgt dem Bundesminister der Verteidigung die Befugnis, Regelungen zur Dienstkleidung für bestimmte Besatzungsmitglieder auf Hilfsschiffen der Bundeswehr zu erlassen.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

BPräsKldgBWSchAnO1970-05-15BGBl I1970, 672Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der beamteten Besatzungsangehörigen auf Hilfsschiffen der Bundeswehr (+++ Textnachweis Geltung ab: 4. 6.1970 +++) BPräsKldgBWSchAnO(XXXX)Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister der Verteidigung die Ausübung der Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der beamteten Besatzungsangehörigen auf Hilfsschiffen der Bundeswehr zu erlassen.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.