Diese Anordnung des Bundespräsidenten überträgt dem Bundesminister der Verteidigung die Befugnis, Regelungen zur Dienstkleidung für bestimmte Besatzungsmitglieder auf Hilfsschiffen der Bundeswehr zu erlassen.
BPräsKldgBWSchAnO1970-05-15BGBl I1970, 672Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der beamteten Besatzungsangehörigen auf Hilfsschiffen der Bundeswehr (+++ Textnachweis Geltung ab: 4. 6.1970 +++) BPräsKldgBWSchAnO(XXXX)Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister der Verteidigung die Ausübung der Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der beamteten Besatzungsangehörigen auf Hilfsschiffen der Bundeswehr zu erlassen.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.