Dieses Gesetz hebt das Modulationsgesetz auf. Es regelt jedoch Ausnahmen für Direktzahlungen aus den Jahren 2003 und 2004.
ModGAufhG2004-07-21BGBl I2004, 1763, 1774Gesetz zur Aufhebung des Modulationsgesetzes (+++ Textnachweis ab: 1.8.2004 +++)Das G wurde als Artikel 5 d. G v. 21.7.2004 I 1763 vom Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 9 dieses G am 1.8.2004 in Kraft getreten. ModGAufhG§ 1- ModGAufhG§ 2Für Direktzahlungen, die für die Kalenderjahre 2003 und 2004 gewährt worden sind oder gewährt werden, ist das in § 1 genannte Gesetz weiter anzuwenden.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.