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Gesetz zur Aufhebung des Modulationsgesetzes

Kurz gesagt

Dieses Gesetz hebt das Modulationsgesetz auf. Es regelt jedoch Ausnahmen für Direktzahlungen aus den Jahren 2003 und 2004.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

ModGAufhG2004-07-21BGBl I2004, 1763, 1774Gesetz zur Aufhebung des Modulationsgesetzes (+++ Textnachweis ab: 1.8.2004 +++)Das G wurde als Artikel 5 d. G v. 21.7.2004 I 1763 vom Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 9 dieses G am 1.8.2004 in Kraft getreten. ModGAufhG§ 1- ModGAufhG§ 2Für Direktzahlungen, die für die Kalenderjahre 2003 und 2004 gewährt worden sind oder gewährt werden, ist das in § 1 genannte Gesetz weiter anzuwenden.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.