Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung regelt den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Kolumbien und stellt sie in Bezug auf den gesetzlichen Schutz in Kolumbien inländischen Warenbezeichnungen gleich.
Was es regelt
- Den Schutz deutscher Warenbezeichnungen.
- Die Gleichstellung deutscher Warenbezeichnungen mit inländischen Warenbezeichnungen in Kolumbien.
Wen es betrifft
- Inhaber deutscher Warenbezeichnungen.
- Kolumbien als Land, in dem der Schutz gewährt wird.
Eckpunkte
- Deutsche Warenbezeichnungen werden in Kolumbien zum gesetzlichen Schutz zugelassen.
- Der Schutzumfang ist der gleiche wie für inländische Warenbezeichnungen in Kolumbien.
- Die Grundlage ist § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894.
- Die Geltung des Textes beginnt ab dem 1. Januar 1964.
Gesetzestext
WZCOLBek1925-08-03RGBl II1925, 738Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Kolumbien (+++ Textnachweis Geltung ab:
- 1.1964 +++) WZCOLBek(XXXX)Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom
- Mai 1894 (Reichsgesetzbl. 1923 II S. 445) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Kolumbien deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.Der Reichsminister der Justiz
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