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Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Kolumbien

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung regelt den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Kolumbien und stellt sie in Bezug auf den gesetzlichen Schutz in Kolumbien inländischen Warenbezeichnungen gleich.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

WZCOLBek1925-08-03RGBl II1925, 738Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Kolumbien (+++ Textnachweis Geltung ab:

  1. 1.1964 +++) WZCOLBek(XXXX)Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom
  2. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. 1923 II S. 445) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Kolumbien deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.Der Reichsminister der Justiz

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.