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Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Uruguay

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung regelt den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Uruguay. Sie stellt sicher, dass deutsche Warenbezeichnungen in Uruguay den gleichen gesetzlichen Schutz genießen wie uruguayische Warenbezeichnungen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

WZURYBek1928-07-07RGBl II1928, 506Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Uruguay (+++ Textnachweis Geltung ab:

  1. 1.1964 +++) WZURYBek(XXXX)Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom
  2. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. 1923 II S. 445) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Uruguay deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.Der Reichsminister der Justiz

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.