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Bekanntmachung über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten gegenüber den Angehörigen des Spanischen Staates

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung stellt fest, dass die Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten gegenüber Angehörigen des Spanischen Staates haftet, weil die spanische Gesetzgebung die Gegenseitigkeit in dieser Angelegenheit gewährleistet.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

BeamtHaftESPBek1975-01-31BGBl I1975, 448Bekanntmachung über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten gegenüber den Angehörigen des Spanischen Staates (+++ Textnachweis ab:

  1. 2.1975 +++) BeamtHaftESPBek(XXXX)Auf Grund des § 7 des Gesetzes über die Haftung des Reichs für seine Beamten vom
  2. Mai 1910 (Reichsgesetzbl. S. 798) wird bekanntgemacht, daß durch die Gesetzgebung des Spanischen Staates die Gegenseitigkeit verbürgt ist.Der Bundesminister der Justiz

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.