Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung regelt den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Haiti. Sie stellt sicher, dass deutsche Warenbezeichnungen dort den gleichen gesetzlichen Schutz genießen wie haitianische Warenbezeichnungen.
Was es regelt
- Den Schutz deutscher Warenbezeichnungen.
- Die Gleichstellung deutscher Warenbezeichnungen mit inländischen Warenbezeichnungen in Haiti.
Wen es betrifft
- Inhaber deutscher Warenbezeichnungen.
- Personen, die Warenbezeichnungen in Haiti verwenden oder schützen lassen wollen.
Eckpunkte
- Deutsche Warenbezeichnungen werden in Haiti zum gesetzlichen Schutz zugelassen.
- Der Schutzumfang ist der gleiche wie für inländische Warenbezeichnungen in Haiti.
- Die Grundlage ist § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894.
Gesetzestext
WZHTIBek1927-01-22RGBl II1927, 17Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Haiti (+++ Textnachweis Geltung ab:
- 1.1964 +++) WZHTIBek(XXXX)Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom
- Mai 1894 (Reichsgesetzbl. 1923 II S. 445) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Haiti deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.Der Reichsminister der Justiz
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.