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Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Haiti

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung regelt den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Haiti. Sie stellt sicher, dass deutsche Warenbezeichnungen dort den gleichen gesetzlichen Schutz genießen wie haitianische Warenbezeichnungen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

WZHTIBek1927-01-22RGBl II1927, 17Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Haiti (+++ Textnachweis Geltung ab:

  1. 1.1964 +++) WZHTIBek(XXXX)Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom
  2. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. 1923 II S. 445) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Haiti deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.Der Reichsminister der Justiz

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.