Diese Anordnung des Bundespräsidenten überträgt dem Bundesminister der Verteidigung die Befugnis, Regelungen zur Dienstkleidung für bestimmte Beamte zu erlassen.
BPräsKldgPatAnO1963-09-12BGBl I1963, 750Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der beamteten Patentinhaber auf Hilfsschiffen der Bundeswehr (+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++) BPräsKldgPatAnO(XXXX)Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister der Verteidigung die Ausübung der Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der beamteten Patentinhaber auf Hilfsschiffen der Bundeswehr zu erlassen.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.