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Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der beamteten Patentinhaber auf Hilfsschiffen der Bundeswehr

Kurz gesagt

Diese Anordnung des Bundespräsidenten überträgt dem Bundesminister der Verteidigung die Befugnis, Regelungen zur Dienstkleidung für bestimmte Beamte zu erlassen.

Was sie regelt

  • Die Befugnis zum Erlass von Bestimmungen.
  • Die Dienstkleidung.

Wen es betrifft

  • Den Bundesminister der Verteidigung.
  • Beamtete Patentinhaber auf Hilfsschiffen der Bundeswehr.

Eckpunkte

  • Die Befugnis wird gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertragen.
  • Es geht um die Dienstkleidung von beamteten Patentinhabern.
  • Diese Patentinhaber sind auf Hilfsschiffen der Bundeswehr tätig.
Gesetzestext
Gesetzestext

BPräsKldgPatAnO1963-09-12BGBl I1963, 750Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der beamteten Patentinhaber auf Hilfsschiffen der Bundeswehr (+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++) BPräsKldgPatAnO(XXXX)Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister der Verteidigung die Ausübung der Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der beamteten Patentinhaber auf Hilfsschiffen der Bundeswehr zu erlassen.

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.