Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung regelt den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Kanada. Sie stellt sicher, dass deutsche Warenbezeichnungen dort den gleichen gesetzlichen Schutz genießen wie kanadische Warenbezeichnungen.
Was es regelt
- Den gesetzlichen Schutz deutscher Warenbezeichnungen.
- Die Gleichstellung deutscher Warenbezeichnungen mit inländischen Warenbezeichnungen in Kanada.
Wen es betrifft
- Hersteller und Inhaber deutscher Warenbezeichnungen.
- Die Rechtslage für Warenbezeichnungen in Kanada.
Eckpunkte
- Deutsche Warenbezeichnungen werden in Kanada zum gesetzlichen Schutz zugelassen.
- Der Schutzumfang ist der gleiche wie für inländische Warenbezeichnungen in Kanada.
- Die Grundlage ist § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894.
Gesetzestext
WZCANBek1922-11-15RGBl II1922, 786Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Kanada (+++ Textnachweis Geltung ab:
- 1.1964 +++) WZCANBek(XXXX)Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom
- Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Kanada deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.Der Reichsminister der Justiz
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.