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Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Kanada

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung regelt den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Kanada. Sie stellt sicher, dass deutsche Warenbezeichnungen dort den gleichen gesetzlichen Schutz genießen wie kanadische Warenbezeichnungen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

WZCANBek1922-11-15RGBl II1922, 786Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Kanada (+++ Textnachweis Geltung ab:

  1. 1.1964 +++) WZCANBek(XXXX)Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom
  2. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Kanada deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.Der Reichsminister der Justiz

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.