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Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Argentinien

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung regelt den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Argentinien und stellt sicher, dass sie dort den gleichen gesetzlichen Schutz genießen wie argentinische Warenbezeichnungen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

WZARGBek1909-03-13RGBl1909, 320Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Argentinien (+++ Textnachweis Geltung ab:

  1. 1.1964 +++) WZARGBek(XXXX)Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom
  2. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Argentinien deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.Der Reichskanzler

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.