Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung regelt den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Argentinien und stellt sicher, dass sie dort den gleichen gesetzlichen Schutz genießen wie argentinische Warenbezeichnungen.
Was es regelt
- Den gesetzlichen Schutz deutscher Warenbezeichnungen.
- Die Gleichstellung deutscher Warenbezeichnungen mit inländischen Warenbezeichnungen in Argentinien.
Wen es betrifft
- Inhaber deutscher Warenbezeichnungen.
- Personen, die Waren mit deutschen Bezeichnungen in Argentinien vertreiben.
Eckpunkte
- Deutsche Warenbezeichnungen werden in Argentinien zum gesetzlichen Schutz zugelassen.
- Der Schutzumfang ist der gleiche wie für inländische Warenbezeichnungen in Argentinien.
- Die Grundlage ist § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894.
Gesetzestext
WZARGBek1909-03-13RGBl1909, 320Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Argentinien (+++ Textnachweis Geltung ab:
- 1.1964 +++) WZARGBek(XXXX)Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom
- Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Argentinien deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.Der Reichskanzler
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