← Deutschland

Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung regelt die Änderung des Kostensatzes, der für gemeinsame Einrichtungen pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter zu zahlen ist.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

VKFVÄndBek 20222021-12-21BAnzAT 13.01.2022 B3Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (+++ Textnachweis ab: 13.01.2022 +++) VKFVÄndBek 2022(XXXX)Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 198,39 Euro. VKFVÄndBek 2022SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.