Diese Bekanntmachung regelt die Änderung des Kostensatzes, der für gemeinsame Einrichtungen pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter zu zahlen ist.
VKFVÄndBek 20222021-12-21BAnzAT 13.01.2022 B3Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (+++ Textnachweis ab: 13.01.2022 +++) VKFVÄndBek 2022(XXXX)Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 198,39 Euro. VKFVÄndBek 2022SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.