Diese Bekanntmachung ändert den Kostensatz, der für die gemeinsamen Einrichtungen nach der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung gilt. Sie legt einen neuen monatlichen Betrag pro Mitarbeiter fest.
VKFVÄndBek 20232023-04-12BAnzAT 27.04.2023 B2Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (+++ Textnachweis ab: 27.4.2023 +++) VKFVÄndBek 2023(XXXX)Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 199,50 Euro. VKFVÄndBek 2023SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.