Diese Bekanntmachung ändert den Kostensatz, der gemäß § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung festgelegt wird. Sie legt einen neuen monatlichen Betrag pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter fest.
VKFVÄndBek 20242023-12-05BAnzAT 14.12.2023 B4Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (+++ Textnachweis ab: 14.12.2023 +++) VKFVÄndBek 2024(XXXX)Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 229,30 Euro. VKFVÄndBek 2024SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.