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Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung ändert den Kostensatz, der für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich berechnet wird.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

VKFVÄndBek 20192019-03-07BAnzAT 02.04.2019 B1Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (+++ Textnachweis ab: 2.4.2019 +++) VKFVÄndBek 2019(XXXX)Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 215,69 Euro. VKFVÄndBek 2019SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.