Diese Bekanntmachung ändert den Kostensatz, der für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich berechnet wird.
VKFVÄndBek 20192019-03-07BAnzAT 02.04.2019 B1Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (+++ Textnachweis ab: 2.4.2019 +++) VKFVÄndBek 2019(XXXX)Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 215,69 Euro. VKFVÄndBek 2019SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.