Diese Bekanntmachung ändert den Kostensatz, der für die Verwaltungskostenfeststellungsverordnung relevant ist. Sie legt einen neuen monatlichen Betrag pro Mitarbeiter fest.
VKFVÄndBek 20202020-02-12BAnzAT 03.03.2020 B1Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (+++ Textnachweis ab: 3.3.2020 +++) VKFVÄndBek 2020(XXXX)Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 194,31 Euro. VKFVÄndBek 2020SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.