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Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung ändert den Kostensatz, der für die Verwaltungskostenfeststellungsverordnung relevant ist. Sie legt einen neuen monatlichen Betrag pro Mitarbeiter fest.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

VKFVÄndBek 20202020-02-12BAnzAT 03.03.2020 B1Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (+++ Textnachweis ab: 3.3.2020 +++) VKFVÄndBek 2020(XXXX)Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 194,31 Euro. VKFVÄndBek 2020SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.