Kurz gesagt
Dieses Gesetz legt die offizielle Bezeichnung einer obersten Bundesbehörde fest, die für Kultur und Medien zuständig ist. Es handelt sich um eine Bekanntmachung über den Namen dieser Behörde.
Was es regelt
- Die offizielle Bezeichnung einer obersten Bundesbehörde.
- Die Zuständigkeit dieser Behörde für Kultur und Medien.
- Das Datum, ab dem diese Bezeichnung gültig ist.
Wen es betrifft
- Die oberste Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzlers.
- Die Bundesregierung.
Eckpunkte
- Die Behörde wurde durch Ziffer IV des Organisationserlasses vom 27. Oktober 1998 geschaffen.
- Seit dem 22. Oktober 2002 führt sie die Bezeichnung "Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien".
- Die Bekanntmachung wurde vom Chef des Bundeskanzleramtes erlassen.
Gesetzestext
BKMBek2003-12-09BGBl I2003, 2543Bekanntmachung der Bezeichnung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (+++ Textnachweis ab: 17.12.2003 +++) BKMBek(XXXX)Die durch Ziffer IV des Organisationserlasses vom
- Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288) geschaffene oberste Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzlers führt seit dem
- Oktober 2002 die Bezeichnung "Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien". Der Chef des Bundeskanzleramtes
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