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Bekanntmachung der Bezeichnung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

Kurz gesagt

Dieses Gesetz legt die offizielle Bezeichnung einer obersten Bundesbehörde fest, die für Kultur und Medien zuständig ist. Es handelt sich um eine Bekanntmachung über den Namen dieser Behörde.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

BKMBek2003-12-09BGBl I2003, 2543Bekanntmachung der Bezeichnung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (+++ Textnachweis ab: 17.12.2003 +++) BKMBek(XXXX)Die durch Ziffer IV des Organisationserlasses vom

  1. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288) geschaffene oberste Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzlers führt seit dem
  2. Oktober 2002 die Bezeichnung "Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien". Der Chef des Bundeskanzleramtes

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.