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Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Ecuador

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Ecuador. Es stellt sicher, dass deutsche Warenbezeichnungen in Ecuador den gleichen gesetzlichen Schutz genießen wie ecuadorianische Warenbezeichnungen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

WZECUBek1903-03-27RGBl1903, 122Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Ecuador (+++ Textnachweis Geltung ab:

  1. 1.1964 +++) WZECUBek(XXXX)Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom
  2. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Ecuador deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.Der Reichskanzler

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.