Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Ecuador. Es stellt sicher, dass deutsche Warenbezeichnungen in Ecuador den gleichen gesetzlichen Schutz genießen wie ecuadorianische Warenbezeichnungen.
Was es regelt
- Den gesetzlichen Schutz von Warenbezeichnungen.
- Die Gleichstellung deutscher Warenbezeichnungen mit inländischen Warenbezeichnungen in Ecuador.
Wen es betrifft
- Inhaber deutscher Warenbezeichnungen.
- Personen, die Waren in Ecuador vertreiben, die deutsche Warenbezeichnungen tragen.
Eckpunkte
- Deutsche Warenbezeichnungen werden in Ecuador zum gesetzlichen Schutz zugelassen.
- Der Schutzumfang ist derselbe wie für inländische Warenbezeichnungen in Ecuador.
- Die Grundlage bildet § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894.
Gesetzestext
WZECUBek1903-03-27RGBl1903, 122Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Ecuador (+++ Textnachweis Geltung ab:
- 1.1964 +++) WZECUBek(XXXX)Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom
- Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Ecuador deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.Der Reichskanzler
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.