Diese Bekanntmachung regelt den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Persien. Sie stellt sicher, dass deutsche Warenbezeichnungen in Persien den gleichen gesetzlichen Schutz genießen wie persische Warenbezeichnungen.
WZIRNBek1927-01-18RGBl II1927, 16Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Persien (+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++) WZIRNBek(XXXX)Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen (Reichsgesetzbl. 1923 II S. 437) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Persien deutsche Warenbezeichnungen in demselben Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.Der Reichsminister der Justiz
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.