Diese Bekanntmachung regelt den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Ägypten. Sie stellt sicher, dass deutsche Warenbezeichnungen in Ägypten denselben gesetzlichen Schutz genießen wie ägyptische Warenbezeichnungen.
WZEGYBek1926-12-14RGBl II1926, 791Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Ägypten (+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++) WZEGYBek(XXXX)Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen (Reichsgesetzbl. 1923 II S. 437) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Ägypten deutsche Warenbezeichnungen in demselben Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen sind.Der Reichsminister der Justiz
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.