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Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung ändert den Kostensatz, der gemäß § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung festgelegt wird. Sie legt einen neuen monatlichen Betrag pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter fest.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

VKFVÄndBek 20212020-10-08BAnzAT 29.10.2020 B3Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (+++ Textnachweis ab: 29.10.2020 +++) VKFVÄndBek 2021(XXXX)Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt ab dem 1. Januar 2021 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 194,31 Euro. VKFVÄndBek 2021SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.