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Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

Kurz gesagt

Diese Anordnung des Bundespräsidenten legt bestimmte Amtsbezeichnungen fest. Sie bestimmt, welche Titel für spezifische Positionen verwendet werden sollen.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Kernpunkte

Gesetzestext

BPräsAmtsbezAnO 1973-081973-08-02BGBl I1973, 978Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen (+++ Textnachweis ab: 11. 8.1973 +++) BPräsAmtsbezAnO 1973-08(XXXX)Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest: Präsident der Bundesstelle für Umweltangelegenheiten,Vizepräsident der Bundesstelle für Umweltangelegenheiten,Erster Direktor und Professor bei der Bundesstelle für Umweltangelegenheiten.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.