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Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung ändert den Kostensatz, der für die Berechnung von Verwaltungskosten gemäß § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung verwendet wird.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

VKFVÄndBek 20252024-10-30BAnzAT 08.11.2024 B1Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (+++ Textnachweis ab: 8.11.2024 +++) VKFVÄndBek 2025(XXXX)Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt ab dem 1. Januar 2025 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 250,88 Euro. VKFVÄndBek 2025SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.