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Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamten der Deutschen Bundespost

Kurz gesagt

Diese Anordnung überträgt dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen die Befugnis, Regelungen zur Dienstkleidung von Beamten der Deutschen Bundespost zu erlassen.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

BPräsKldgDBPAnO1957-03-30BGBl I1957, 366Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamten der Deutschen Bundespost (+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++) BPräsKldgDBPAnO(XXXX)Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen für den Bereich der Deutschen Bundespost die Ausübung der Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der Beamten zu erlassen.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.