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Protokoll zum Abkommen zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppel

Kurz gesagt

Dieses Protokoll ergänzt ein Abkommen zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland. Es dient dazu, die Doppelbesteuerung und Steuerverkürzung bei Einkommen- und Vermögenssteuern zu verhindern.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

DBAProt Taipeh2011-12-19BGBl I2012, 2090Protokoll zum Abkommen zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet am 28. Dezember 2011 in Taipeh und am 19. Dezember 2011 in BerlinG v. 2.10.2012 I 2079 In Kraft gem. Bek. v. 21.11.2012 I 2461 mWv 7.11.2012

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