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Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der Beamten des Brandschutzdienstes der Bundeswehr

Kurz gesagt

Diese Anordnung des Bundespräsidenten überträgt dem Bundesminister der Verteidigung die Befugnis, Regelungen zur Dienstkleidung der Beamten des Brandschutzdienstes der Bundeswehr zu erlassen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Kernpunkte

Gesetzestext

BPräsKldgBrdSchAnO1964-03-25BGBl I1964, 250Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der Beamten des Brandschutzdienstes der Bundeswehr (+++ Textnachweis ab: 9. 4.1964 +++) BPräsKldgBrdSchAnO(XXXX)Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister der Verteidigung die Ausübung der Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der Beamten des Brandschutzdienstes der Bundeswehr zu erlassen.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.