Diese Anordnung des Bundespräsidenten überträgt dem Bundesminister der Verteidigung die Befugnis, Regelungen zur Dienstkleidung der Beamten des Brandschutzdienstes der Bundeswehr zu erlassen.
BPräsKldgBrdSchAnO1964-03-25BGBl I1964, 250Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der Beamten des Brandschutzdienstes der Bundeswehr (+++ Textnachweis ab: 9. 4.1964 +++) BPräsKldgBrdSchAnO(XXXX)Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister der Verteidigung die Ausübung der Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der Beamten des Brandschutzdienstes der Bundeswehr zu erlassen.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.