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Organisationserlaß des Bundeskanzlers

Kurz gesagt

Dieser Erlass des Bundeskanzlers regelt eine Namensänderung für ein Bundesministerium.

Was er regelt

Wen er betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

BKOrgErl 19931993-01-22BGBl I1993, 303Organisationserlaß des Bundeskanzlers Bek. v. 26.1.1993 I 303 (+++ Textnachweis ab:

  1. 1.1993 +++) BKOrgErl 1993(XXXX)Nachstehend mache ich den Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom
  2. Januar 1993 bekannt, der mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt: Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) wird umbenannt in Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.