Kurz gesagt
Dieser Erlass des Bundeskanzlers regelt eine Namensänderung für ein Bundesministerium.
Was er regelt
- Die Umbenennung eines Bundesministeriums.
Wen er betrifft
- Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit.
Eckpunkte
- Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) wird umbenannt.
- Der neue Name ist Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
- Die Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Gesetzestext
BKOrgErl 19931993-01-22BGBl I1993, 303Organisationserlaß des Bundeskanzlers Bek. v. 26.1.1993 I 303 (+++ Textnachweis ab:
- 1.1993 +++) BKOrgErl 1993(XXXX)Nachstehend mache ich den Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom
- Januar 1993 bekannt, der mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt: Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) wird umbenannt in Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.