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Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über den Heuervertrag der Schiffsleute

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt das Internationale Übereinkommen über den Heuervertrag der Schiffsleute. Es legt fest, dass die Seemannsordnung für die Durchführung dieses Übereinkommens maßgebend ist.

Was es regelt

Wen es betrifft

Kernpunkte

Gesetzestext

HeuerVtrÜbkG1930-07-24RGBl II1930, 987Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über den Heuervertrag der Schiffsleute (+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++) HeuerVtrÜbkG§ 1- HeuerVtrÜbkG§ 2... Für die Durchführung des Übereinkommens ist die Seemannsordnung maßgebend. ... § 2 Satz 2 Kursivdruck: Siehe jetzt Seemannsgesetz 9513-1 HeuerVtrÜbkG§ 3

(1)Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.
(2)

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.