Dieses Gesetz legt die Beitragssätze für die gesetzliche Rentenversicherung für das Jahr 2014 fest. Es bestimmt, wie viel Prozent des Einkommens als Beitrag zur Rentenversicherung abgeführt werden müssen.
BSG 20142014-03-26BGBl I2014, 260Beitragssatzgesetz 2014Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (+++ Textnachweis ab: 1.1.2014 +++) BSG 2014§ 1Der Beitragssatz beträgt für das Jahr 2014 in der allgemeinen Rentenversicherung 18,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,1 Prozent. BSG 2014§ 2Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.