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Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014

Kurz gesagt

Dieses Gesetz legt die Beitragssätze für die gesetzliche Rentenversicherung für das Jahr 2014 fest. Es bestimmt, wie viel Prozent des Einkommens als Beitrag zur Rentenversicherung abgeführt werden müssen.

Was es regelt

  • Die Höhe der Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung.
  • Die Höhe der Beitragssätze in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
  • Das Inkrafttreten der festgelegten Beitragssätze.

Wen es betrifft

  • Alle Personen, die in der allgemeinen Rentenversicherung versichert sind.
  • Alle Personen, die in der knappschaftlichen Rentenversicherung versichert sind.

Eckpunkte

  • Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt für das Jahr 2014 18,9 Prozent.
  • Der Beitragssatz in der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt für das Jahr 2014 25,1 Prozent.
  • Das Gesetz ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.
Gesetzestext
Gesetzestext

BSG 20142014-03-26BGBl I2014, 260Beitragssatzgesetz 2014Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (+++ Textnachweis ab: 1.1.2014 +++) BSG 2014§ 1Der Beitragssatz beträgt für das Jahr 2014 in der allgemeinen Rentenversicherung 18,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,1 Prozent. BSG 2014§ 2Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft.

Rechtsprechung zu dieser Vorschrift
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.