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Gesetz über die Aussetzung der Anpassung der Renten zum 1. Juli 2006

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Aussetzung der Rentenanpassung zum 1. Juli 2006. Es legt fest, dass die Rentenwerte zu diesem Datum unverändert bleiben.

Was es regelt

  • Die Nichtveränderung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2006.
  • Die Nichtveränderung des aktuellen Rentenwerts (Ost) zum 1. Juli 2006.

Wen es betrifft

  • Empfänger von Renten, deren Wert sich am aktuellen Rentenwert orientiert.
  • Empfänger von Renten, deren Wert sich am aktuellen Rentenwert (Ost) orientiert.

Eckpunkte

  • Der aktuelle Rentenwert wird zum 1. Juli 2006 nicht verändert.
  • Der aktuelle Rentenwert (Ost) wird zum 1. Juli 2006 nicht verändert.
Gesetzestext
Gesetzestext

RAAG 20062006-06-15BGBl I2006, 1304Gesetz über die Aussetzung der Anpassung der Renten zum

  1. Juli 2006 (+++ Textnachweis ab: 23.6.2006 +++)Das G wurde als Artikel 1 des G v. 15.6.2006 I 1304 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist nach Artikel 4 dieses G am 23.6.2006 in Kraft getreten. RAAG 2006(XXXX)Zum
  2. Juli 2006 werden der aktuelle Rentenwert und der aktuelle Rentenwert (Ost) nicht verändert.

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.