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Gesetz über die Aussetzung der Anpassung der Renten zum 1. Juli 2006

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Aussetzung der Rentenanpassung zum 1. Juli 2006. Es legt fest, dass die Rentenwerte zu diesem Datum unverändert bleiben.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

RAAG 20062006-06-15BGBl I2006, 1304Gesetz über die Aussetzung der Anpassung der Renten zum

  1. Juli 2006 (+++ Textnachweis ab: 23.6.2006 +++)Das G wurde als Artikel 1 des G v. 15.6.2006 I 1304 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist nach Artikel 4 dieses G am 23.6.2006 in Kraft getreten. RAAG 2006(XXXX)Zum
  2. Juli 2006 werden der aktuelle Rentenwert und der aktuelle Rentenwert (Ost) nicht verändert.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.