Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Aussetzung der Rentenanpassung zum 1. Juli 2006. Es legt fest, dass die Rentenwerte zu diesem Datum unverändert bleiben.
Was es regelt
- Die Nichtveränderung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2006.
- Die Nichtveränderung des aktuellen Rentenwerts (Ost) zum 1. Juli 2006.
Wen es betrifft
- Empfänger von Renten, deren Wert sich am aktuellen Rentenwert orientiert.
- Empfänger von Renten, deren Wert sich am aktuellen Rentenwert (Ost) orientiert.
Eckpunkte
- Der aktuelle Rentenwert wird zum 1. Juli 2006 nicht verändert.
- Der aktuelle Rentenwert (Ost) wird zum 1. Juli 2006 nicht verändert.
Gesetzestext
RAAG 20062006-06-15BGBl I2006, 1304Gesetz über die Aussetzung der Anpassung der Renten zum
- Juli 2006 (+++ Textnachweis ab: 23.6.2006 +++)Das G wurde als Artikel 1 des G v. 15.6.2006 I 1304 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist nach Artikel 4 dieses G am 23.6.2006 in Kraft getreten. RAAG 2006(XXXX)Zum
- Juli 2006 werden der aktuelle Rentenwert und der aktuelle Rentenwert (Ost) nicht verändert.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.