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Hunderteinundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum un

Kurz gesagt

Diese Verordnung legt die Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Münster/Osnabrück fest.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

LuftVODV 1911999-01-22BAnz1999, Nr 28, 1778BAnz1999, 1778Hunderteinundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Münster/Osnabrück)Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit Überschrift aufgenommen Überschrift (bezeichnet als Kurzbezeichnung): IdF d. Art. 1 Nr. 1 V v. 31.1.2017 BAnz AT 10.02.2017 V2 mWv 11.2.2017

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.