Diese Anordnung des Bundespräsidenten legt eine spezifische Amtsbezeichnung für eine bestimmte Position fest.
BPräsAmtsbezAnO 1977-061977-06-01BGBl I1977, 858Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung (+++ Textnachweis ab: 23. 6.1977 +++) BPräsAmtsbezAnO 1977-06(XXXX)Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest: Direktor und Professor bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt-als Leiter der Abteilung Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle - .
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.