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Organisationserlaß des Bundeskanzlers

Kurz gesagt

Dieser Organisationserlass des Bundeskanzlers regelt die Zuständigkeit für das Wehrsoldgesetz neu.

Was er regelt

Wen er betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

BKOrgErl 1995-051995-05-17BGBl I1995, 840Organisationserlaß des Bundeskanzlers Bek. v. 17.5.1995 I 840 (+++ Textnachweis ab: 17.5.1995 +++) BKOrgErl 1995-05(XXXX)Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an: Dem Bundesministerium der Verteidigung wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zuständigkeit für das Wehrsoldgesetz übertragen. Der Bundeskanzler

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.