Dieses Gesetz regelt die Zweite Vereinbarung zur Ergänzung des Allgemeinen Abkommens zwischen Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit und die Fünfte Zusatzvereinbarung zur Einbeziehung des Landes Berlin.
SozSichAbkErgVbg2FRAG1958-12-24BGBl II1958, 755Gesetz über die Zweite Vereinbarung zur Ergänzung des Allgemeinen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit und über die Fünfte Zusatzvereinbarung über die Einbeziehung des Landes Berlin in das Allgemeine Abkommen nebst BriefenSeit 1978 nur noch unter den völkerrechtlichen Vereinbarungen im Fundstellennachweis B nachgewiesen
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.