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Gesetz über die Zweite Vereinbarung zur Ergänzung des Allgemeinen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Si

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Zweite Vereinbarung zur Ergänzung des Allgemeinen Abkommens zwischen Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit und die Fünfte Zusatzvereinbarung zur Einbeziehung des Landes Berlin.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

SozSichAbkErgVbg2FRAG1958-12-24BGBl II1958, 755Gesetz über die Zweite Vereinbarung zur Ergänzung des Allgemeinen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit und über die Fünfte Zusatzvereinbarung über die Einbeziehung des Landes Berlin in das Allgemeine Abkommen nebst BriefenSeit 1978 nur noch unter den völkerrechtlichen Vereinbarungen im Fundstellennachweis B nachgewiesen

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.