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Gesetz über die Zweite Vereinbarung zur Ergänzung des Allgemeinen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Si

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Zweite Vereinbarung zur Ergänzung des Allgemeinen Abkommens zwischen Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit und die Fünfte Zusatzvereinbarung zur Einbeziehung des Landes Berlin.

Was es regelt

  • Die Ergänzung des Allgemeinen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit.
  • Die Einbeziehung des Landes Berlin in das Allgemeine Abkommen über die Soziale Sicherheit.

Wen es betrifft

  • Die Bundesrepublik Deutschland.
  • Frankreich.
  • Das Land Berlin.

Eckpunkte

  • Es handelt sich um die Zweite Vereinbarung zur Ergänzung des Allgemeinen Abkommens.
  • Es handelt sich um die Fünfte Zusatzvereinbarung.
  • Das Gesetz bezieht sich auf die Soziale Sicherheit.
  • Es umfasst auch Briefe zu den Vereinbarungen.
Gesetzestext
Gesetzestext

SozSichAbkErgVbg2FRAG1958-12-24BGBl II1958, 755Gesetz über die Zweite Vereinbarung zur Ergänzung des Allgemeinen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit und über die Fünfte Zusatzvereinbarung über die Einbeziehung des Landes Berlin in das Allgemeine Abkommen nebst BriefenSeit 1978 nur noch unter den völkerrechtlichen Vereinbarungen im Fundstellennachweis B nachgewiesen

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.